01.02.2026 | Übungsleiter*innen-Offensive 2026: Neue Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen im Sport
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zum Jahreswechsel die Neuauflage der Qualifizierungsoffensive für Übungsleiterinnen und Trainerinnen angekündigt. Die Umsetzung und Abwicklung der Förderung erfolgt im Jahr 2026 durch den Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) im Auftrag des Landes.
Die Offensive ist Teil der sportpolitischen Initiative im Zusammenhang mit der Bewerbung Nordrhein-Westfalens um die Olympischen und Paralympischen Spiele. Ziel ist es, die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des organisierten Sports nachhaltig zu stärken und Qualifizierungsangebote im Vereins- und Verbandssport auszubauen.
Förderrichtlinie und weiterführende Informationen
Die Förderrichtlinie wurde bereits veröffentlicht und kann hier eingesehen werden:
👉 MBl. NRW. Ausgabe 2026 Nr. 8 vom 12.01.2026 (RECHT.NRW.DE)
Zusätzlich stellt der Landessportbund NRW umfangreiche Informationen und eine FAQ-Übersicht bereit:
👉 Förderungen des Landessportbundes NRW
Förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen 2026
Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 durchgeführt und abgeschlossen werden. Dazu zählen unter anderem:
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Sporthelfer*in I und II
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Übungsleiter-Assistent*in
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Basismodul Übungsleiterin C / Trainerin / Jugendleiter*in
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Übungsleiter*in-C Breitensport (sportartübergreifend)
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Aufbaumodule Übungsleiter*in-C (z. B. Kinder und Jugendliche)
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Praxismodule Übungsleiter*in-C Ausbildung
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Übungsleiter*in-B (Prävention, Rehabilitation, Selbstbehauptung, Kinder- und Jugendsport)
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Trainer*in C und B (Breiten- und Leistungssport, sportartspezifisch)
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Trainer-Assistent*in
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Schwimmlehrerassistentin und Schwimmlehrerin
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Weitere Ausbildungen der Fachverbände mit Fokus auf die Leitung von Trainings- und Übungsstunden
Hinweise zur Antragstellung
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Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.
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Der Start der Antragstellung wird voraussichtlich Mitte Februar 2026 erwartet.
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Anträge können bis 31. Oktober 2026 gestellt werden oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.
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Für den Antrag ist ein Nachweis der Buchung der Qualifizierungsmaßnahme erforderlich (z. B. Buchungsbestätigung).
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Für die Auszahlung der Fördermittel müssen der erfolgreiche Abschluss der Maßnahme sowie die Rechnung eingereicht werden.
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Förderprogramm steht das Team Förderprogramme des Landessportbundes NRW zur Verfügung:
📞 Telefon: 0203 – 7381 900
📧 E-Mail: foerderprogramme@lsb.nrw
Der Stadtsportverband Hilden empfiehlt interessierten Vereinen, Übungsleiterinnen und Engagierten, diese Fördermöglichkeit frühzeitig zu nutzen. Qualifizierte Übungsleiterinnen sind ein zentraler Baustein für die nachhaltige Vereinsentwicklung und die Sicherung attraktiver Sportangebote vor Ort.
