02.03.2026 | Aktuelle Förderprogramme für Sportvereine und Kommunen

Der Landessportbund NRW informiert über wichtige Entwicklungen und neue Fördermöglichkeiten im Bereich Sportstätten, Vereinsförderung und Ehrenamt. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick:

Landesprogramm zur Stärkung der Sportinfrastruktur (600 Mio. €)

Das Land NRW plant drei Förderaufrufe mit jeweils 200 Mio. € für:

  • vereinseigene Sportstätten

  • kommunale Schwimmbäder

  • sonstige kommunale Sportanlagen

Die Förderrichtlinie soll Ende des 1. Quartals 2026 gemeinsam mit dem ersten Förderaufruf für vereinseigene Sportstätten veröffentlicht werden.

Für Vereine gilt voraussichtlich:

  • Mindestinvestition: 50.000 €

  • 50 % pauschale Förderung bei Vereinen mit Verantwortung für „Dach und Fach“

  • Orientierung am Programm „Moderne Sportstätte 2022“

Informationsveranstaltungen sind ab Mai 2026 geplant.

Die Förderaufrufe für kommunale Bäder und weitere kommunale Sportanlagen sollen im Juli 2026 starten.


Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (916 Mio. €)

Die erste Antragsrunde (333 Mio. €) ist abgeschlossen und war rund 20-fach überzeichnet – ein deutliches Zeichen für den hohen Sanierungsbedarf bundesweit.

Für 2026 sind zwei weitere Aufrufe vorgesehen:

  • Frühjahr 2026: 250 Mio. € für kommunale Bäder

  • Anschließend: 333 Mio. € für kommunale Sportstätten

Ob nicht berücksichtigte Anträge automatisch erneut berücksichtigt werden, ist noch offen.


Struktur- und Dorfentwicklung im ländlichen Raum (25 Mio. €)

Antragsberechtigt sind Kommunen sowie Sportvereine aus Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohner*innen.

Antragsfrist: 15. März 2026

Gefördert werden unter anderem öffentlich zugängliche Bewegungsräume.


Förderstart „Übungsarbeit“ und „1000×1000“ ab 9. Februar 2026

Förderung der Übungsarbeit

  • Gesamtvolumen: 7,56 Mio. €

  • Antragszeitraum: 9. Februar – 31. Mai 2026

Programm „1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein“

  • Gesamtvolumen: 1,25 Mio. €

  • Neuer Schwerpunkt: „Olympische und Paralympische Spiele in NRW“

  • Förderfähig sind z. B. Vereinstage, Sportfeste, Informations- und Austauschformate

  • Antragsstart: 9. Februar 2026


Bei Fragen zu einzelnen Programmen oder zur Antragstellung unterstützen wir Sie gerne.