03.02.2023 | 30 Millionen EU-Mittel: Förderung digitaler Ausstattung

Förderung digitaler Ausstattung
Liebe Sportvereine in Hilden,
Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen im Kreis Mettmann mit einer Mitgliedschaft beim örtlichen Stadtsportverband. Die Bewerbungsfrist für Ihren Verein läuft vom 27.01. bis zum 10.03.2023.
Ablauf der Förderung für Sportvereine
Die Förderung der Sportvereine basiert auf einem Weiterleitungsverfahren:
- Antragsstellung bis 10.03.2023 beim KSB Mettmann e.V. an digitalfoerderung@ksbmettmann.de
- Erhalt des Weiterleitungsvertrags (die Bewilligung) durch den KSB bis zum 10.07.2023.
- Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet spätestens am 15.09.2023.
- Soweit möglich sind für die Beschaffung/Vergabe mindestens 3 Angebote einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
- Vorlage des Verwendungsnachweises beim KSB nach Abschluss des Kaufvorgangs spätestens aber bis zum 15.09.2023.
- Der KSB kumuliert die einzelnen Verwendungsnachweise (der Sportvereine), erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die zuständige Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der Bund die Mittel.
- Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den KSB an den Sportverein.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Schreiben Sie Fragen gerne direkt an: digitalfoerderung@ksbmettmann.de
Weitere Infos unter https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung/fuer-sportvereine
